RS Vwgh 1990/2/6 89/04/0115

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §366 Abs1 Z3;
GewO 1973 §74 Abs2 Z2;
VStG §6;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, der Bf hätte den Betrieb stillegen und Belegschaft auf die Straße setzen müssen, wird kein Notstand dargetan, der der Bestrafung wegen eines Betriebes ohne Betriebsanlagengenehmigung entgegenstünde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989040115.X03

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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