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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §13;Rechtssatz
Unter den für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen iSd § 39 Abs 2 GewO sind jene Voraussetzungen zu verstehen, die von der Person des Gewerbeanmelders zu erfüllen sind, worunter insb auch das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlußgründen zu zählen ist (Hinweis E 11.4.1980, 731/79).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988040190.X01Im RIS seit
06.02.1990