RS Vwgh 1990/2/6 88/04/0190

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Veröffentlicht am 06.02.1990
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §13;
GewO 1973 §39 Abs2;

Rechtssatz

Unter den für die Ausübung des Gewerbes vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen iSd § 39 Abs 2 GewO sind jene Voraussetzungen zu verstehen, die von der Person des Gewerbeanmelders zu erfüllen sind, worunter insb auch das Nichtvorliegen von Gewerbeausschlußgründen zu zählen ist (Hinweis E 11.4.1980, 731/79).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988040190.X01

Im RIS seit

06.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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