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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §33 Abs1;Rechtssatz
Die nur teilweise Erfüllung des an den Bf ergangenen Auftrages zur Behebung der der Beschwerde anhaftenden Mängel schließt den Eintritt der im § 34 Abs 2 VwGG aufgestellten Fiktion der Zurückziehung der Beschwerde nicht aus (Hinweis B 18.3.1975, 173/75, VwSlg 8788 A/1975).
Schlagworte
Mängelbehebung ZurückziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989040198.X02Im RIS seit
06.02.1990