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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §67 Abs3;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 277;Rechtssatz
Treffen zwei unmittelbar aneinander anschließende Dienstverhältnisse zusammen und wurde bei Beendigung des früheren Dienstverhältnisses der Abfertigungsanspruch beachtet oder geltend gemacht, dann sind ein beendetes Dienstverhältnis und ein neu eingegangenes Dienstverhältnis anzunehmen. Ausnahmen davon werden dort angebracht sein, wo die unmittelbare, im wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde (Hinweis auf E 25.5.1988, 87/13/0178).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130033.X01Im RIS seit
07.02.1990