RS Vwgh 1990/2/7 89/13/0033

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Veröffentlicht am 07.02.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §67 Abs3;
EStG 1972 §67 Abs6;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 277;

Rechtssatz

Treffen zwei unmittelbar aneinander anschließende Dienstverhältnisse zusammen und wurde bei Beendigung des früheren Dienstverhältnisses der Abfertigungsanspruch beachtet oder geltend gemacht, dann sind ein beendetes Dienstverhältnis und ein neu eingegangenes Dienstverhältnis anzunehmen. Ausnahmen davon werden dort angebracht sein, wo die unmittelbare, im wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen oder vom Arbeitgeber zugesagt wurde (Hinweis auf E 25.5.1988, 87/13/0178).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130033.X01

Im RIS seit

07.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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