RS Vwgh 1990/2/7 89/01/0073

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1990
beobachten
merken

Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 Abs1 Z6;
StbG 1985 §10 Abs3;
StbG 1985 §11;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/01/0013 E 25. Februar 1987 VwSlg 12409 A/1987 RS 1

Stammrechtssatz

Auch wenn die Behörde die Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft nach § 10 Abs 1 Z 6 StbG stillschweigend als gegeben voraussetzt, kann sie im Rahmen der Ausübung des freien Ermessens gemäß § 11 StbG eine strafgerichtliche Verurteilung berücksichtigen und als Grund für die Ablehnung des Antrages heranziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010073.X01

Im RIS seit

07.02.1990

Zuletzt aktualisiert am

25.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten