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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10;Rechtssatz
Zur Begründung der Ermessensentscheidung über Verleihung der Staatsbürgerschaft hat die Beh die Persönlichkeit des Staatsbürgerschaftswerbers und sein gesamtes bisheriges Verhalten unter Berücksichtigung auch schon getilgter Vorstrafen daraufhin zu beurteilen, ob er nach seinem bisherigen Verhalten für die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit bedenklich erscheint, wobei nicht auf formale Gesichtspunkte abzustellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989010073.X02Im RIS seit
07.02.1990Zuletzt aktualisiert am
25.03.2009