RS Vwgh 1990/2/7 89/13/0011

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.02.1990
beobachten
merken

Index

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §1;
EStG 1972 §3;
WrDiplKonv Art34;
WrDiplKonv Art37 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖstZB 1991/310;

Rechtssatz

Für die Beurteilung des Begriffes ständig ansässig iSd Art 37 Abs 2 des Wr Übereinkommens über diplomatische Beziehungen sind die Verhältnisse im Zeitpunkt des Dienstantrittes bzw der Funktionsübernahme maßgebend.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130011.X02

Im RIS seit

07.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten