Index
21/01 HandelsrechtNorm
EStG 1972 §19;Beachte
Besprechung in: SWK 28/1992, A I 302; ÖStZB 1990, 308;Rechtssatz
In einem Kontokorrentverhältnis werden Ansprüche und Leistungen, die sich die im Kontokorrentverhältnis zueinander stehenden Personen gegenseitig schulden, verrechnet. Zahlungspflichtigen, die von einer der im Kontokorrentverhältnis stehenden Personen der anderen Person gegenüber im Namen einer dritten Person erfüllt werden sollen, können daher nicht Gegenstand des Kontokorrentverhältnisses sein.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986130072.X04Im RIS seit
29.01.2002