RS Vwgh 1990/2/8 89/16/0187

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Veröffentlicht am 08.02.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212;
BAO §212a;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 397;

Rechtssatz

Die Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung oder ein Ansuchen auf Zahlungserleichterung knüpft an einen richtigen oder unrichtigen aber jedenfalls dem Rechtsbestand angehörigen Abgabenbescheid an.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160187.X04

Im RIS seit

08.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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