Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 397;Rechtssatz
Die Zuständigkeit zur Entscheidung über einen Antrag auf Aussetzung der Einhebung oder ein Ansuchen auf Zahlungserleichterung knüpft an einen richtigen oder unrichtigen aber jedenfalls dem Rechtsbestand angehörigen Abgabenbescheid an.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160187.X04Im RIS seit
08.02.1990