RS Vwgh 1990/2/8 89/16/0180

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Veröffentlicht am 08.02.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

BAO §167 Abs2;
ErbStG §3 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Im geschäftlichen Verkehr spricht die Vermutung gegen die Freigebigkeit einer Zuwendung, weil im Wirtschaftsleben davon ausgegangen werden kann, daß im Verhältnis zweier unabhängiger Vertragspartner keine Leistungsverpflichtung ohne eine entsprechende Gegenleistung eingegangen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160180.X05

Im RIS seit

17.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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