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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
FinStrG §138 Abs2 lita;Beachte
Besprechung in: ÖStZ 1990, 369;Rechtssatz
Wenngleich iSd E eines verstärkten Senates vom 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985, die Anforderungen an die Konkretisierung des Tatortes nicht überspannt werden dürfen, so kann daraus dennoch nicht abgeleitet werden, daß auf eine wenn auch nur allgemeine Bezeichnung des Tatortes überhaupt verzichtet werden könnte.
Schlagworte
Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989160044.X06Im RIS seit
25.01.2001