RS Vwgh 1990/2/8 89/16/0044

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Veröffentlicht am 08.02.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

FinStrG §138 Abs2 lita;
VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZ 1990, 369;

Rechtssatz

Wenngleich iSd E eines verstärkten Senates vom 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985, die Anforderungen an die Konkretisierung des Tatortes nicht überspannt werden dürfen, so kann daraus dennoch nicht abgeleitet werden, daß auf eine wenn auch nur allgemeine Bezeichnung des Tatortes überhaupt verzichtet werden könnte.

Schlagworte

Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen "Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Umfang der Konkretisierung (siehe auch Tatbild)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160044.X06

Im RIS seit

25.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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