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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §16;Rechtssatz
Der Beweiswert eines Aktenvermerkes wird nicht notwendigerweise dadurch beeinträchtigt, daß er erst zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich ausgefertigt wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987170260.X09Im RIS seit
19.09.2001Zuletzt aktualisiert am
02.12.2009