RS Vwgh 1990/2/12 AW 89/04/0076

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Veröffentlicht am 12.02.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §81;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage - Bezieht sich der Aufschiebungsantrag auf Staub-, Geruchs- und Lärmimmissionen, von welchen eine Gesundheitsschädigung zu befürchten ist, die durch die gewerbebehördlich genehmigte Betriebsanlage verursacht werden, kann für die Bf, eine Verlassenschaft, die Gefahr einer Gesundheitsschädigung nicht bestehen (Hinweis B 16.12.1983, 82/04/0025). Dem Aufschiebungsantrag gem § 30 Abs 2 VwGG war daher nicht stattzugeben.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht Interessenabwägung Unverhältnismäßiger Nachteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1989040076.A01

Im RIS seit

12.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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