Index
L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §63 Abs1;Rechtssatz
Die Parteistellung der Eigentümer der der Zusammenlegung unterzogenen Grundstücke betrifft nur jenen Bereich, in dem eine Verletzung gesetzlich geschützter Rechte in Betracht kommt, also nicht etwa die angeblich fehlende Gesetzmäßigkeit fremder Abfindungen; in dieser letzteren Hinsicht besteht daher auch kein Berufungsrecht.
Schlagworte
Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1986070253.X02Im RIS seit
24.01.2001