RS Vwgh 1990/2/13 86/07/0253

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Veröffentlicht am 13.02.1990
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Index

L66503 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

AVG §63 Abs1;
AVG §8;
FlVfGG §37 Abs1 Z1;
FlVfLG NÖ 1975 §1;
FlVfLG NÖ 1975 §2 Abs2 lita;
FlVfLG NÖ 1975 §6 lita;

Rechtssatz

Die Parteistellung der Eigentümer der der Zusammenlegung unterzogenen Grundstücke betrifft nur jenen Bereich, in dem eine Verletzung gesetzlich geschützter Rechte in Betracht kommt, also nicht etwa die angeblich fehlende Gesetzmäßigkeit fremder Abfindungen; in dieser letzteren Hinsicht besteht daher auch kein Berufungsrecht.

Schlagworte

Voraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des Berufungswerbers

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1986070253.X02

Im RIS seit

24.01.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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