RS Vwgh 1990/2/20 89/11/0149

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Veröffentlicht am 20.02.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Frage, ob Bindung an die Entscheidung einer anderen Beh anzunehmen ist, handelt es sich um eine Frage der rechtlichen Beurteilung, die durch das im verwaltungsgerichtlichen Verfahren herrschende Neuerungsverbot nicht berührt wird.

Schlagworte

Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110149.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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