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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Bei der Frage, ob Bindung an die Entscheidung einer anderen Beh anzunehmen ist, handelt es sich um eine Frage der rechtlichen Beurteilung, die durch das im verwaltungsgerichtlichen Verfahren herrschende Neuerungsverbot nicht berührt wird.
Schlagworte
Sachverhalt Neuerungsverbot Allgemein (siehe auch Angenommener Sachverhalt)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110149.X02Im RIS seit
19.03.2001