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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §309;Rechtssatz
Für die Frage, ob eine Sache gewahrsamsfrei ist oder nicht, kommt es keinesfalls auf die ständige körperliche Präsenz des in Verkehrsmitteln, Warteräumen oder Gastlokalen an sich tätigen Personales an; dies hat auch betreffend eine in einer Toilettenanlage VERLORENE Brieftasche hins der unmittelbaren Anwesenheit der dort tätigen Toilettenfrau zu gelten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990010010.X01Im RIS seit
20.02.1990