RS Vwgh 1990/2/20 89/01/0361

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Veröffentlicht am 20.02.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AVG §45 Abs1;
FlKonv Art1 AbschnA;

Rechtssatz

Eine Tatsache, über die das BMI in einem Asylverfahren erst nach einer Anfrage an das BMfAA Kenntnis erlangt, und die das BMfAA selbst erst nach Rückfrage bei einem Vertrauensanwalt der österreichischen Vertretungsbehörde im Drittland erfahren hat, ist nicht offenkundig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989010361.X01

Im RIS seit

20.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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