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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §64 Abs2;Rechtssatz
Von der Bestimmung des § 64 Abs 2 AVG darf bei einer Entziehung der Lenkerberechtigung (wegen Verkehrsunzuverlässigkeit) auch dann Gebrauch gemacht werden, wenn kein Mandatsbescheid vorangegangen ist und seit dem zugrundeliegenden Vorfall bereits zwei Monate verstrichen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989110252.X05Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
17.06.2009