RS Vwgh 1990/2/20 89/11/0252

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Veröffentlicht am 20.02.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §64 Abs2;
KFG 1967 §75;

Rechtssatz

Von der Bestimmung des § 64 Abs 2 AVG darf bei einer Entziehung der Lenkerberechtigung (wegen Verkehrsunzuverlässigkeit) auch dann Gebrauch gemacht werden, wenn kein Mandatsbescheid vorangegangen ist und seit dem zugrundeliegenden Vorfall bereits zwei Monate verstrichen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989110252.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

17.06.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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