RS Vwgh 1990/2/20 89/05/0155

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Veröffentlicht am 20.02.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
AVG §45 Abs3;
AVG §46;
AVG §52;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Der Entschluß der Beh, einem Gutachten zu folgen, bildet einen Akt der freien Beweiswürdigung iSd § 45 Abs 2 AVG. Diese unterliegt jedenfalls insoweit der nachprüfenden Kontrolle durch den VwGH, als es sich um die Feststellung handelt, ob der in der Beweiswürdigung gelegene Denkvorgang zu einem den Denkgesetzen entsprechenden Ergebnis geführt hat bzw ob der Sachverhalt, der in dem Denkvorgang gewürdigt wurde, in einem ordnungsgemäßen Verfahren ermittelt worden ist.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverständiger GutachtenGutachten Beweiswürdigung der BehördeBeschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemeinfreie BeweiswürdigungBeweismittel SachverständigengutachtenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel SachverständigenbeweisParteiengehör Sachverständigengutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989050155.X02

Im RIS seit

20.02.1990

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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