Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ZustG §17 Abs3;Rechtssatz
Mit der bloßen Behauptung des Empfängers, er sei auswärtig mit Montagearbeiten beschäftigt gewesen, kann keine unwirksame Zustellung infolge Ortsabwesenheit dargetan werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020201.X05Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
25.08.2010