RS Vwgh 1990/2/21 89/02/0201

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ZustG §17 Abs3;

Rechtssatz

Mit der bloßen Behauptung des Empfängers, er sei auswärtig mit Montagearbeiten beschäftigt gewesen, kann keine unwirksame Zustellung infolge Ortsabwesenheit dargetan werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020201.X05

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

25.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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