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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §364a;Rechtssatz
Einwendungen gegen die eisenbahrechtliche Baugenehmigung, die die Abwehr von Immissionen zum Gegenstand haben, betreffen keine subjektiven öff Rechte. Hiebei handelt es sich allenfalls um die Behauptung zivilrechtlicher Ansprüche hins des Eintrittes unzumutbarer Immissionen nach § 364a ABGB (Hinweis E 5.12.1984, 84/03/0092).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1990030026.X02Im RIS seit
17.07.2001