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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/04/0082 B 26. Juni 1984 RS 1Stammrechtssatz
Die Nachreichung der nicht den vollständigen und bestimmenden Inhalt des Beschwerdeschriftsatzes aufweisenden weiteren vorgelegten Schriftsätze kann keinesfalls als Befolgung des Mängelbehebungsauftrages angesehen werden. (Hinweis auf E vom 24.6.1983, 83/04/0089)
Schlagworte
MängelbehebungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020205.X01Im RIS seit
21.02.1990Zuletzt aktualisiert am
02.03.2009