RS Vwgh 1990/2/21 89/03/0104

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Veröffentlicht am 21.02.1990
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §51 Abs4;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Durch die Abweisung des Ansuchens um Nachsicht oder Milderung der verhängten Strafe gem § 51 Abs 4 VStG kann der Bf in keinem subjektiven Recht verletzt worden sein.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030104.X02

Im RIS seit

19.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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