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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Beim gesetzlichen Tatbestand der Beeinträchtigung des Verkehrs iSd § 89a Abs 2a StVO kommt es ua wesentlich auf die Abstellposition des für den ASt zugelassenen sowie des vor diesem abgestellten PKW zum Zeitpunkt der Entfernung desselben an. Die Nichtdurchführung des vom ASt beantragten
Ortsaugenscheines durch die belBeh war daher nicht rechtswidrig, da die Situation, die im relevanten Zeitpunkt bestanden hatte, nicht mehr in allen wesentlichen Phasen wiederherstellbar ist (Hinweis E 18.2.1987, 86/03/0064).
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Besondere Rechtsgebiete StVO Beweismittel AugenscheinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989020194.X05Im RIS seit
12.06.2001