RS Vwgh 1990/2/21 89/02/0174

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Veröffentlicht am 21.02.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
KFG 1967 §103 Abs2;

Rechtssatz

Behauptet der Zulassungsbesitzer eines Kfz eine unbefugte Inbetriebnahme des Kfz, so hat er hiefür eine konkrete Behauptung aufzustellen und hiefür entsprechende Beweise anzubieten.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung BeweislastSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989020174.X01

Im RIS seit

19.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

02.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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