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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Daß die belBeh dem schon im erstbehördlichen Straferkenntnis enthaltenen Gesetzeszitat (hier § 99 Abs 1 StVO) die lit a anfügte, ist insb im Hinblick auf § 44a lit c VStG nicht als rechtswidrig zu erkennen.
Schlagworte
Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur RechtsverletzungsmöglichkeitStrafnorm BerufungsbescheidRechtswidrigkeit von BescheidenStrafnorm Mängel im SpruchBesondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989030141.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
31.03.2009