RS Vwgh 1990/2/21 89/13/0108

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Veröffentlicht am 21.02.1990
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

AbgÄG 1983/587 Abschn14 §7 Abs2 ;
BAO §240;
ZEStG 1983 §7 Abs2;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 312;

Rechtssatz

Eine Befreiung von der KSt führt nicht zur Befreiung von der ZESt. Gem Abschn XIV § 7 Abs 2 des Gesetzes über die Einführung der ZESt haben die in BG vorgesehenen Abgabenbefreiungen für die Steuerpflicht nach diesem BG keine Wirkung. Es kann daher keinem Zweifel unterliegen, daß der Gesetzgeber des ZEStG beabsichtige, auch Zinserträge dieser Besteuerung zu unterwerfen, die nach dem EStG oder KStG steuerfrei sind. Damit mangelt es im Beschwerdefall aber an der Grundvoraussetzung einer Rückerstattung von Abgaben gem § 240 BAO, die nur "bei zu Unrecht einbehaltenen Beträgen" vorgesehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130108.X01

Im RIS seit

23.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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