RS Vwgh 1990/2/21 88/03/0191

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Veröffentlicht am 21.02.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §10 Abs1;
AVG §10 Abs2;
AVG §13 Abs3;

Rechtssatz

Der Nachweis der Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes im Berufungsverfahren ist auch durch Namhaftmachung eines bereits in einem anderen Verfahren bei der Unterbehörde ausgewiesenen Rechtsanwaltes möglich. Eine Aufforderung zur Beibringung der Vollmacht iSd § 10 Abs 2 iVm § 13 Abs 3 AVG ist nur zulässig, wenn sich erweist, daß der Hinweis auf das Vorhandensein der Vollmacht bei der Unterbehörde unrichtig ist.

Schlagworte

Allgemein Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Prozeßvollmacht Verbesserungsauftrag

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988030191.X01

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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