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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §10 Abs1;Rechtssatz
Der Nachweis der Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes im Berufungsverfahren ist auch durch Namhaftmachung eines bereits in einem anderen Verfahren bei der Unterbehörde ausgewiesenen Rechtsanwaltes möglich. Eine Aufforderung zur Beibringung der Vollmacht iSd § 10 Abs 2 iVm § 13 Abs 3 AVG ist nur zulässig, wenn sich erweist, daß der Hinweis auf das Vorhandensein der Vollmacht bei der Unterbehörde unrichtig ist.
Schlagworte
Allgemein Beginn Vertretungsbefugnis Vollmachtserteilung Formgebrechen behebbare Vollmachtsvorlage Prozeßvollmacht VerbesserungsauftragEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988030191.X01Im RIS seit
27.11.2000