RS Vwgh 1990/2/21 89/03/0147

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Veröffentlicht am 21.02.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §44a lita;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Als Tatort für Verwaltungsübertretungen, die nur der Lenker eines in Fahrt befindlichen Fahrzeuges während der Fahrt begehen kann, kommt begrifflich niemals ein bestimmter Punkt, sondern stets nur eine bestimmte (Fahrt-)strecke in Betracht (Hinweis E 3.10.1985, 85/02/0053, VwSlg 11894 A/1985).

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatort

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989030147.X03

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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