RS Vwgh 1990/2/21 88/03/0191

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Veröffentlicht am 21.02.1990
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Index

10/02 Ämter der Landesregierungen
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AdLRegOrgG 1925;
AVG §18 Abs4;
AVG §56;
AVG §62 Abs4;

Rechtssatz

Ein Bescheid, der im Wege eines Amtes der Landesregierung als Hilfsapparat ausgefertigt wird, indiziert, insoweit mit ihm in einer Rechtsangelegenheit nach dem KFG abgesprochen wird, die Zurechnung zum Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung (Hinweis B VS 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986).

Schlagworte

Behördenbezeichnung Behördenorganisation Fertigungsklausel Intimation Zurechnung von Bescheiden Zurechnung von Bescheiden Intimation

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988030191.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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