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10/02 Ämter der LandesregierungenNorm
AdLRegOrgG 1925;Rechtssatz
Ein Bescheid, der im Wege eines Amtes der Landesregierung als Hilfsapparat ausgefertigt wird, indiziert, insoweit mit ihm in einer Rechtsangelegenheit nach dem KFG abgesprochen wird, die Zurechnung zum Landeshauptmann als Organ der mittelbaren Bundesverwaltung (Hinweis B VS 10.12.1986, 86/11/0007, VwSlg 12329 A/1986).
Schlagworte
Behördenbezeichnung Behördenorganisation Fertigungsklausel Intimation Zurechnung von Bescheiden Zurechnung von Bescheiden IntimationEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988030191.X02Im RIS seit
27.11.2000