RS Vwgh 1990/2/21 89/13/0014

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Veröffentlicht am 21.02.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
53 Wirtschaftsförderung

Norm

EStG 1972 §67 Abs3;
StruktVG 1969 Art3;

Beachte

Besprechung in: AnwBl 9/1990, S 507; ÖStZB 1990/359;

Rechtssatz

Zeiträume, in denen der Dienstnehmer als selbständiger Einzelunternehmer tätig war, begründen keinen Abfertigungsanspruch und haben daher bei der Ermittlung seiner Abfertigung als Dienstnehmer außer Betracht zu bleiben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989130014.X01

Im RIS seit

26.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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