Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §67 Abs3;Beachte
Besprechung in: AnwBl 9/1990, S 507; ÖStZB 1990/359;Rechtssatz
Zeiträume, in denen der Dienstnehmer als selbständiger Einzelunternehmer tätig war, begründen keinen Abfertigungsanspruch und haben daher bei der Ermittlung seiner Abfertigung als Dienstnehmer außer Betracht zu bleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989130014.X01Im RIS seit
26.11.2001