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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §18 Abs4;Rechtssatz
Der Zeitpunkt der "rechtskräftigen Verhängung" der Strafe hängt nicht vom Datum, das auf dem Bescheid aufscheint, sondern vom Datum der Erlassung des Bescheides (in der Regel ist das das Zustelldatum) ab.
Schlagworte
Zeitpunkt der Bescheiderlassung Eintritt der RechtswirkungenRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeDatumEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989060141.X03Im RIS seit
22.02.1990Zuletzt aktualisiert am
07.04.2009