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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1 Z3 lita idF 1988/231;Rechtssatz
Wird in der Berufung nur das Strafausmaß bekämpft, dann hat die Berufungsbehörde von dem in erster Instanz zur Schuldfrage festgestellten Sachverhalt auszugehen.
Schlagworte
Allgemein Berufungsverfahren Befugnisse der Berufungsbehörde hinsichtlich Tatbestand und SubsumtionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989090137.X01Im RIS seit
22.02.1990