RS Vwgh 1990/2/22 89/09/0137

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Veröffentlicht am 22.02.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §28 Abs1 Z3 lita idF 1988/231;
AVG §63 Abs3;
VStG §19;
VStG §20;
VStG §21 Abs1;
VStG §24;
VStG §51;

Rechtssatz

Wird in der Berufung nur das Strafausmaß bekämpft, dann hat die Berufungsbehörde von dem in erster Instanz zur Schuldfrage festgestellten Sachverhalt auszugehen.

Schlagworte

Allgemein Berufungsverfahren Befugnisse der Berufungsbehörde hinsichtlich Tatbestand und Subsumtion

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989090137.X01

Im RIS seit

22.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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