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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §58 Abs2;Rechtssatz
Wird einem Besch spruchgemäß vorgeworfen, er habe die im Ortsgebiet zulässige Höchstgeschwindigkeit unter besonders gefährlichen Verhältnissen ... überschritten und subsumiert die Beh dieses Verhalten unter § 99 Abs 2 lit c StVO, so hat sie zu begründen, daß zu dem vom § 20 Abs 2 StVO erfaßten Tatbild ein zusätzliches Sachverhaltselement hinzugetreten ist, welches die Feststellung rechtfertigt, daß die Tat unter besonders gefährlichen Verhältnissen begangen worden ist (Hinweis E 20.3.1963, 1221/62).
Schlagworte
Überschreiten der GeschwindigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180173.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.09.2008