RS Vwgh 1990/2/22 88/06/0187

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Veröffentlicht am 22.02.1990
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
B-VG Art119a Abs5;

Rechtssatz

Die Parteien des Verfahrens sind vor der Aufsichtsbehörde auch berechtigt, den den letztinstanzlichen Gemeindebescheid aufhebenden Vorstellungsbescheid gerade deswegen zu bekämpfen, weil die die Aufhebung tragenden Gründe ihrer Ansicht nach unzutreffend sind (Hinweis E VS 22.10.1971, 1430/69, VwSlg 8091 A/1971).

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Materien und Normen Gemeinderecht VorstellungBindung an die Rechtsanschauung der Vorstellungsbehörde Ersatzbescheid

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988060187.X05

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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