RS Vwgh 1990/2/22 88/06/0187

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Veröffentlicht am 22.02.1990
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §59 Abs1;
BauRallg;

Rechtssatz

Erstreckt sich eine beantragte Zaunerrichtung entlang von zwei Seiten eines Grundstückes (hier: Westen und Süden), so ist eine Trennbarkeit der Bewilligung zumindest am Eckpunkt gegeben.

Schlagworte

Trennbarkeit gesonderter AbspruchBaubewilligung BauRallg6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1988060187.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

08.07.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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