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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Haben Zeugen einen starken Alkoholgeruch aus dem Mund des Kraftfahrzeuglenkers festgestellt, kann dies zwar noch nicht als Beweis für eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO gewertet werden, wohl aber doch als Indiz für den Konsum einer größeren Alkoholmenge (hier: spricht dies für die Richtigkeit der von der Beh vertretenen Auffassung hins der Unglaubwürdigkeit des vom Besch behaupteten Nachtrunkes).
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Zeugen Verfahrensrecht Beweiswürdigung Besondere Rechtsgebiete Diverses Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung MundgeruchEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989180157.X02Im RIS seit
12.06.2001Zuletzt aktualisiert am
30.09.2008