RS Vwgh 1990/2/23 89/18/0157

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Veröffentlicht am 23.02.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
StVO 1960 §5 Abs1;

Rechtssatz

Haben Zeugen einen starken Alkoholgeruch aus dem Mund des Kraftfahrzeuglenkers festgestellt, kann dies zwar noch nicht als Beweis für eine Alkoholbeeinträchtigung iSd § 5 Abs 1 StVO gewertet werden, wohl aber doch als Indiz für den Konsum einer größeren Alkoholmenge (hier: spricht dies für die Richtigkeit der von der Beh vertretenen Auffassung hins der Unglaubwürdigkeit des vom Besch behaupteten Nachtrunkes).

Schlagworte

Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Zeugen Verfahrensrecht Beweiswürdigung Besondere Rechtsgebiete Diverses Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Mundgeruch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989180157.X02

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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