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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VStG §19;Rechtssatz
Durch die offensichtlich auf einem Irrtum beruhende Berücksichtigung einer nicht existenten einschlägigen Vorstrafe als Erschwerungsgrund hat die belBeh den Strafausspruch mit Rechtswidrigkeit belastet (Hinweis E 15.9.1986, 86/10/0076).
Schlagworte
Erschwerende und mildernde Umstände VorstrafenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100202.X05Im RIS seit
26.02.1990Zuletzt aktualisiert am
01.07.2014