RS Vwgh 1990/2/26 89/10/0202

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Veröffentlicht am 26.02.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §19;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Durch die offensichtlich auf einem Irrtum beruhende Berücksichtigung einer nicht existenten einschlägigen Vorstrafe als Erschwerungsgrund hat die belBeh den Strafausspruch mit Rechtswidrigkeit belastet (Hinweis E 15.9.1986, 86/10/0076).

Schlagworte

Erschwerende und mildernde Umstände Vorstrafen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989100202.X05

Im RIS seit

26.02.1990

Zuletzt aktualisiert am

01.07.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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