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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Wenn die belBeh unter Berufung auf die besondere Schulung der Kontrollorgane und ihre Berufserfahrung sowie auf die Ablegung eines Diensteides ihrer Darstellung mehr Glauben schenkte als der gegenteilig lautenden Verantwortung des Bf, widerspricht dies weder den Denkgesetzen noch dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut.
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100202.X03Im RIS seit
26.02.1990Zuletzt aktualisiert am
01.07.2014