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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §20;Rechtssatz
Zum objektiven Tatbestand der Verwaltungsübertretung nach § 20 LMG gehört die abstrakte Gefahr der hygienisch nachteiligen Beeinflussung durch äußere Einwirkung; die Behörde hat lediglich eine der Möglichkeiten abstrakter Gefährdung nachzuweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100202.X06Im RIS seit
26.02.1990Zuletzt aktualisiert am
01.07.2014