RS Vwgh 1990/2/26 90/19/0047

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Veröffentlicht am 26.02.1990
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

MSchG 1979 §3 Abs6;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Übertretung nach § 3 Abs 6 MSchG handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG.

Schlagworte

Allgemein Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990190047.X01

Im RIS seit

26.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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