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82/05 LebensmittelrechtNorm
LMG 1975 §2;Rechtssatz
Werden in Betriebsräumen eines Lebensmittelbetriebes Lebensmittel vorgefunden, so ist davon auszugehen, daß sie - sofern keine in der Außenwelt in Erscheinung tretenden, objektiven Merkmale vorhanden sind, die diese Annahme verläßlich ausschließen lassen - auch tatsächlich als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989100202.X04Im RIS seit
26.02.1990Zuletzt aktualisiert am
01.07.2014