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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §71 Abs3;Rechtssatz
Daß der Wiedereinsetzungsantrag erst nach Erlassung des Zurückweisungsbescheides der Beh betreffend die Wiederaufnahme und gleichzeitig mit der Berufung gegen diesen Bescheid gestellt wurde, ohne neuerlich die versäumte Verfahrenshandlung nachzuholen, schadet grundsätzlich nicht (Hinweis B VS 19.1.1977, 1212/76, VwSlg 9226 A/1977).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080039.X03Im RIS seit
18.09.2001Zuletzt aktualisiert am
29.05.2009