RS Vwgh 1990/2/27 89/08/0200

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Sache eines Verfahrens betreffend Sozialversicherungspflicht ist die Frage des Vorliegens eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, uzw unabhängig davon, ob nur eine oder mehrere der in Betracht kommenden Verfahrensparteien Berufung erhoben haben.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete SozialversicherungInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Zurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080200.X01

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

23.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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