Index
001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Sache eines Verfahrens betreffend Sozialversicherungspflicht ist die Frage des Vorliegens eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses zwischen Dienstgeber und Dienstnehmer, uzw unabhängig davon, ob nur eine oder mehrere der in Betracht kommenden Verfahrensparteien Berufung erhoben haben.
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete SozialversicherungInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Zurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Umfang der Rechtskraftwirkung Allgemein Bindung der BehördeIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080200.X01Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
23.04.2009