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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §13a;Rechtssatz
Das Unterbleiben einer Belehrung über die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens ist weder einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung gleichzuhalten, noch handelt es sich hiebei um ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989080039.X05Im RIS seit
18.09.2001Zuletzt aktualisiert am
29.05.2009