RS Vwgh 1990/2/27 89/08/0039

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1990
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13a;
AVG §69;
AVG §71;

Rechtssatz

Das Unterbleiben einer Belehrung über die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Verfahrens ist weder einer unrichtigen Rechtsmittelbelehrung gleichzuhalten, noch handelt es sich hiebei um ein unvorhersehbares oder unabwendbares Ereignis.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989080039.X05

Im RIS seit

18.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten