Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250 Abs1;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1990, 368;Rechtssatz
Die eingetretene Fiktion der Zurücknahme der Berufung gem § 275 BAO wird durch die verspätete, jedoch vor Entscheidung der Behörde eingebrachte Mängelbehebung nicht mehr beseitigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1989140255.X01Im RIS seit
27.02.1990