RS Vwgh 1990/2/27 90/07/0016

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Index

L66502 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Kärnten
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §36;
FlVfLG Krnt 1979 §51 Abs2;
VwGG §34 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/02/27 90/07/0002 1

Stammrechtssatz

Im aufsichtsbehördlichen Verfahren über eine Minderheitsbeschwerde gegen den B (eines Organes) einer körperschaftlich eingerichteten Agrargemeinschaft ist neben den Vertretern der Minderheit nur die Agrargemeinschaft selbst und sind nicht die Angehörigen der Mehrheit Partei und daher in der Folge vor dem VwGH beschwerdelegitimiert. Es erfolgte daher die Zurückweisung der Beschwerde von Vertretern der Mehrheit gegen den im Instanzenzug ergangenen agrarbehördlichen Bescheid, mit welchem der Berufung der Minderheit Folge gegeben wurde (Hinweis E 22.2.1978, 2177/76, VwSlg 9494 A/1978).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1990070016.X01

Im RIS seit

27.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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