Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §143;Beachte
Besprechung in: ÖStZB 1991, 180;Rechtssatz
Ist eine übernommene Unterhaltsverpflichtung eine Folge der unentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern, kann in der Leistung des Unterhaltes so lange keine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erblickt werden, als die Unterhaltszahlungen in der Bereicherung Deckung finden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1987140004.X04Im RIS seit
27.02.1990