RS Vwgh 1990/2/27 87/14/0004

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §143;
EStG 1972 §34;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1991, 180;

Rechtssatz

Ist eine übernommene Unterhaltsverpflichtung eine Folge der unentgeltlichen Übertragung von Wirtschaftsgütern, kann in der Leistung des Unterhaltes so lange keine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit erblickt werden, als die Unterhaltszahlungen in der Bereicherung Deckung finden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1987140004.X04

Im RIS seit

27.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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