RS Vwgh 1990/2/27 89/14/0288

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Veröffentlicht am 27.02.1990
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1972 §16 Abs1;

Beachte

Besprechung in: ÖStZB 1990, 352;

Rechtssatz

Der Begriff der Werbungskosten iSd § 16 Abs 1 EStG 1972 setzt ein "Abfließen" voraus, das sich wirtschaftlich in einer Verminderung des Vermögens des AbgPfl auswirkt (Hinweis E 20.5.1987, 87/13/0111).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989140288.X02

Im RIS seit

27.02.1990
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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