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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §67 Abs10;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Haftung für Beitragsschulden gem § 67 Abs 10 ASVG - Unbestimmte Wendungen, wie, dem Bf könnte ein unverhältnismäßig großer Nachteil durch die Inanspruchnahme der hohen Haftungssumme entstehen, genügen dem Konkretisierungsgebot gem § 30 Abs 2 VwGG nicht. Hins der von der ASt bloß für möglich gehaltenen künftigen exekutiven Schritte, insb einer exekutiven Verwertung von Fahrnissen durch die Gebietskrankenkasse, sei die Bf auf die Möglichkeit verwiesen, bei geänderter Sachlage, dh bei Eintritt eines solchen Ereignisses, einen neuen - auch dem Konkretisierungsgebot entsprechenden - Antrag zu stellen (§ 30 Abs 2 Satz 2 VwGG). Dem Aufschiebungsantrag war somit nicht stattzugeben.
Schlagworte
Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990080007.A01Im RIS seit
28.02.1990